
| Arbeitssicherheit |

Wird ein Einbruch, Diebstahl oder eine Sachbeschädigung festgestellt ist umgehend der Technische Betriebsleiter (Tel.: 9536), der Rektor (Tel.:9540) oder der Kanzler (Tel.:9543) zu verständigen.
Die betroffenen Gegenstände oder Räumlichkeiten sind als Spurenträger zu behandeln.
Es ist dafür zu sorgen, dass bis zum Eintreffen der Entscheidungsträger der Bereich abgesperrt wird.
