
| Angewandte Informatik Bachelor |

Im Wintersemester 2011/12 konnten Bewerber zugelassen werden, die einen Notenschnitt von 3,0 oder besser hatten. Auch in den kommenden Semestern rechnen wir mit einem ähnlichen oder noch höheren Nummerus Clausus.
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Wie kommt ein Numerus clausus zustande?
Ob im kommenden Semester alle zugelassen werden können, hängt von der Anzahl der Bewerber ab. Übersteigt die Bewerberzahl die Zahl der freien Plätze, wird eine Rangliste gebildet. Daraus resultiert der sogenannte Numerus clausus. Er steht also nicht fest, sondern kann sich in jedem Semester ändern, je nach Bewerberzahl.
Was bedeutet Numerus clausus?
Nachrückverfahren
Oft bewerben sich Studieninteressierte an mehreren Hochschulen und Studiengängen. Dadurch kommt es regelmäßig dazu, dass Studienplätze wieder frei werden, weil sich ein Bewerber für einen anderen Studienplatz entscheidet. Diese wieder frei gewordenen Plätze werden im Nachrückverfahren an die Bewerber vergeben, die zuerst nicht zum Zuge gekommen sind.
Verfahren zur Bildung der Rangliste an der Hochschule
Beachten Sie bitte die jeweiligen Termine:
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt bei begrenzter Zahl zu 90 % durch ein Auswahlverfahren und zu 10 % nach Wartezeit. Weitere Infos zur Bewerbung und zur Studienplatzvergabe finden Sie im Zulassungsamt.
An der Hochschule Ravensburg-Weingarten wird das Auswahlverfahren für alle Bachelor-Studiengänge angewendet und auf der Basis der Bewerbungsunterlagen durchgeführt. Die Erstellung einer Vorschlagsliste bzw. Rangliste wird nachstehend erläutert:
Aus den Bewerbungsunterlagen wird die Position der Bewerberin/des Bewerbers auf einer Rangliste nach folgender Vorgehensweise ermittelt:
Berechnung einer gewichteten Gesamtnote nach der Formel: [(Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung)+(Noten Deutsch, Mathematik * 2 und fortgeführte moderne Fremdsprache)/4] / 2
Diese Gesamtnote verbessert sich um folgende Werte:
a) bei Vorhandensein einer einschlägigen Berufsausbildung, soweit sie nicht Bestandteil der HZB ist um 0,2 ,
b) für jedes volle Jahr facheinschlägiger Berufstätigkeit um 0,1 , jedoch maximal um 0,2.
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt online.
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