
| Pflegepädagogik Bachelor |

Beachten Sie bitte die jeweiligen Termine:
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt bei begrenzter Zahl zu 90 % durch ein Auswahlverfahren und zu 10 % nach Wartezeit. Weitere Infos zur Bewerbung und zur Studienplatzvergabe finden Sie im Zulassungsamt.
Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist als Studienzugangsberechtigung eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Berufen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Geburtshilfe nachzuweisen.
Zur Gewichtung der Auswahlkriterien und zur Bildung einer Rangfolge wird ein Punktesystem angewandt. Es können bis zu 65 Punkte vergeben werden.
Davon entfallen:
- auf die Hochschulzugangsberechtigung (Notenschnitt) max. 18 Punkte
Die für die Note der Hochschulzugangsberechtigung allgemeine Schulbildung zu vergebenden 18 Punkte werden in den Zehntelschritten des Notenschnittes mit jeweils 0,6 vergeben und zwar beginnend mit 4,0 gleich 0 Punkte und endend bei 1,0 gleich 18 Punkte.
- auf die Deutschnote, die Mathematiknote sowie die Note der ersten Fremdsprache der Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Schulbildung) je 3 Punkte max. 9 Punkte
Für die Noten werden jeweils bei „sehr gut“ 3 Punkte, bei „gut“ 2 Punkte, bei „befriedigend“ 1 Punkt und bei „ausreichend“ 0 Punkte vergeben. Eine Interpolation für Zwischennoten findet nicht statt.
- auf die Studienzugangsberechtigung abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Geburtshilfe max. 12 Punkte
- auf die zum Studienbeginn vorliegenden beruflichen Weiterbildungen sowie praktische
Erfahrungen max. 26 Punkte
Punktzahlen für berufliche Weiterbildung und praktische Erfahrungen
An Punkten werden vergeben für:
a) Berufstätigkeit im erlernten Beruf der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Geburtshilfe je volles Jahr 3 Punkte.
Teilzeittätigkeit wird anteilig gewertet. max. 9 Punkte
b) Abgeschlossne Pflegerische Weiterbildung mit mind. 400 Theoriestunden
(z.B. Anästhesie- Intensiv, Operationsdienst, Stationsleitung, Psychiatrie, Gerontopsychiatrie, Rehabilitation, Nephrologie, Onkologie, Pflegedienstleitung, Unterricht an Pflegeschulen). max. 4 Punkte
c) Tätigkeit in pädagogischen Arbeitsfeldern:
als Unterrichtskraft in der Aus-, Fort- oder Weiterbildung von Pflegeberufen
- bis 1 Jahr = 1 Punkt
- bis 2 Jahre= 2 Punkte
- bis 3 Jahre = 3 Punkte
- mehr als 3 Jahre = 4 Punkte max. 4 Punkte
d) Nachweis einer mindestens 200stündigen Praxisanleiter-(Mentoren-)ausbildung 2 Punkte
e) Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder freiwilliger einjähriger
Entwicklungdienst 2 Punkte
f) Wehr- oder Zivildienst 2 Punkte
g) mindestens dreijährige Erziehungstätigkeit eines eigenen Kindes oder
Stiefkindes oder mindestens dreijährige häusliche Pflege i.S. v. §36 SGB XI. 3 Punkte
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt online.
Hier gelangen Sie zur Online-Bewerbung.