
| Familie und Hochschule |

Ganz gut - mit mehr Zeit und einer guten Organisation. Manche behaupten sogar, dass die Studienzeit die beste Zeit wäre um eine Familie zu gründen. Wie auch immer. Bei Fragen hilft die Hochschule gerne weiter. Ein paar Informationen auf die Schnelle finden Sie hier auf der Seite.
Studiengebühren
Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, welches zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind grundsätzlich von der Gebührenpflicht befreit.
Anträge müssen vor Beginn des Semesters bei der Hochschule gestellt werden (Antragsformular beim Studierendenservice).
Elternpflichten und Prüfungen
§14(6) Studien- und Prüfungsordnung:
Bei Schwangerschaft, Mutterschutz und der Wahrnehmung von Familienpflichten soll der Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden eine Freistellung von der Teilnahme an der Prüfung ermöglichen.
Elternzeit
Wenn Sie als Studierende(r) in Elternzeit gehen möchten, können Sie auch dies laut SPO beim Prüfungsausschuss beantragen (SPO §14(7)).
Studentenwerk und Kinderbetreuung
Das Studentenwerk "seezeit Studentenwerk Bodensee" ist Träger der Kinderkrippe "Villa Kunterbunt" in Weingarten. Hier werden Kinder im Alter von acht Monaten bis zum Kindergarteneintritt in einer Ganztagesgruppe mit 10 Kindern und einer Kleingruppe mit 6 Kindern der Zeit von 7.30 Uhr - 13.30 Uhr (dienstags, mittwochs und donnerstags durchgehend bis 16.30 Uhr) in liebevoller Atmosphäre betreut. Der Link zeigt eine kurze Vorstellung der derzeitigen "Projektarbeit".
Die Kindertagestätte "Mullewapp" (Studentenwerk Weiße Rose e.V.) ist in der Zeit von 7.00 Uhr - 17.00 Uhr montags bis freitags geöffnet. Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren sind hier gut untergebracht.