
| Gleichstellung |

Die Hochschule Ravensburg-Weingarten versteht Gleichstellung und Frauenförderung als Bestandteil auf allen Ebenen ihrer Organisation. Als Stabsstelle sind die Gleichstellungsbeauftragten direkt dem Rektor zugeordnet.
Laut „Gesetz über die Fachhochschulen im Lande Baden-Württemberg“ (FHG, § 4) wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung und bei der Beseitigung von Benachteiligung für wissenschaftlich tätige Frauen und Studentinnen mit. Sie unterstützt damit die Hochschulleitung, die sich verpflichtet hat, den Frauenanteil in Studium und Lehre aktiv auszubauen (Struktur- und Entwicklungsplan für die Jahre 2007 bis 2012).
Die Hochschule Ravensburg-Weingarten begreift Gleichstellung als Instrument des Qualitätsmanagement und der Qualitätsentwicklung. Sie möchte Studierenden und Beschäftigten ermöglichen, ihren persönliches und ihr berufliches Weiterkommen zu vereinbaren.