Berufungsvoraussetzungen:
- Dem Lehrauftrag entsprechendes einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium.
- Pädagogische Eignung sowie besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Promotion nachgewiesen wird.
- Mindestens fünfjährige, hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss des Hochschulstudiums im genannten Aufgabenbereich, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs.
- Bei der erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis darf das 47. Lebensjahr grundsätzlich noch nicht vollendet sein. Das Dienstverhältnis wird grundsätzlich zunächst befristet.
- Bei Bewährung und Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzung erfolgt anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (ohne erneutes Berufungsverfahren).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.