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International Office
Akademisches Auslandsamt

Dozentenmobilität

Dozentenmobilität im Rahmen von ERASMUS (STA)

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer ERASMUS Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemein-samen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden. Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.

Antragsteller müssen an der Hochschule Ravensburg-Weingarten angestellt und in der Lehre tätig sein. Auf Wunsch unterstützt das International Office Interessenten bei der Kontaktaufnahme mit Partnerhochschulen zur Vorbereitung eines solchen Lehraufenthaltes. Die weiteren Schritte (Reise, Unterbringung, Abstimmung des Unterrichtsprogramms) sind vom Bewerber selbstständig zu organisieren.

Um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem International Office wird gebeten, um abzuklären, ob ausreichend Fördermittel für eine geplante Maßnahme zur Verfügung stehen und ob der geplante Auslandsaufenthalt den Förderkriterien entspricht.

Finanzierung

Je nach tatsächlicher Dauer der geförderten Mobilitäten können im akademischen Jahr 2011/12 voraussichtlich 4 - 6 Aufenthalte zu Unterrichtszwecken an ERASMUS-Partnerhochschulen im Rahmen von ERASMUS STA gefördert werden. Diese müssen zwischen dem 1. Juni 2011 und dem 30. September 2012 beginnen und enden.

Die maximale Zuschusshöhe bemisst sich nach der Anzahl der Tage, an denen unterrichtet wird plus An- und Abreise. Für einen Aufenthalt von 5 Unterrichtstagen sowie 2 zusätzliche Reisetagen können max. € 1.000 bewilligt werden. Aufenthalte bis zu 6 Wochen sind theoretisch förderbar, aufgrund des knappen Budgets sind die Zuschüsse jedoch auf max. € 1.000 begrenzt. Tage, an denen nicht unterrichtet wird, können bei der Berechnung der Zuschusshöhe nicht berücksichtigt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Landesreisekostengesetz.

Ablauf und Formalitäten

Im Zusammenhang einer ERASMUS Dozentenmobilität kommen eine Reihe spezifischer Formulare zum Einsatz, die rechts oben auf dieser Website hinterlegt sind.
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Wer eine Dozentenmobilität plant, reicht nach Absprache terminlicher und anderer Einzelheiten mit der Gasthochschule den Antrag auf Dozentenmobilität im International Office ein. Wenn dieser förderfähig ist, stellt die ERASMUS-Hochschulkoordinatorin ein Bewilligungsschreiben aus.
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Vor Antritt der Dozentenmobilität müssen die folgenden Dokumente im International Office eingereicht werden:

  • die unterzeichnete Annahmeerklärung
  • das vom Dozenten und der Partnerhochschule unterzeichnete Teaching Assignment
  • der vom Dekan genehmigte Dienstreiseantrag.
Wenn die Annahmeerklärung und das vom Partner genehmigte Teaching Assignment im International Office vorliegen, trägt die ERASMUS-Koordinatorin die Höhe des bewilligten ERASMUS-Zuschusses sowie die STA-Kostenstelle in den Dienstreiseantrag ein und leitet diesen an die Haushaltsstelle weiter.
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Für die Reiseplanung steht den Dozenten das Reisebüro des Landes zur Verfügung:

Reisebüro Reeg, Lufthansa City Center
Wankelstraße 14,
70563 Stuttgart-Vaihingen
Telefon: 0711-6868927-0, Telefax: 07071-797985,
E-Mail: landbw@reeg.com

Rechnungen werden von Reeg direkt an die Hochschule geschickt, sodass die Dozenten nicht in Vorleistung gehen müssen. Die Zahlstelle begleicht diese allerdings erst, wenn der Dienstreiseantrag von allen Instanzen genehmigt ist. Es empfiehlt sich daher, die o.g. Formalitäten umgehend auf den Weg zu bringen; insbesondere das Abstimmen des Teaching Assignment und das Einholen der Unterschrift des Partners nehmen erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch.
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Vor Ort müssen die Dozenten sich ihren Lehraufenthalt von der Gasteinrichtung in dem

  • Letter of Confirmation   
bestätigen lassen. Der ERASMUS-Koordinator, der/die Leiter/in des International Office oder ein sonstiger Ansprechpartner der Gasthochschule kann dieses Dokument ausfüllen und unterschreiben.
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Innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Dozentenmobilität sind im International Office  einzureichen:

  • der Letter of Confirmation
  • der ERASMUS-Bericht
  • die Reisekostenabrechnung mit sämtlichen Originalbelegen, einschl. Bahn- oder Flugtickets und ggf. Boarding Pass.
Das International Office prüft, ob die Vorgaben des ERASMUS-Programms eingehalten wurden und leitet dann die Reisekostenabrechnung an die Haushaltsabteilung zur Abrechnung gemäß Landesreisekostengesetz weiter. Die Kosten können aus STA-Mitteln bis zu dem bewilligten Maximalbetrag erstattet werden.

Einladung von Unternehmensmitarbeitern

Im Rahmen von STA besteht außerdem die Möglichkeit, Mitarbeiter von Unternehmen aus einem ERASMUS-Teilnehmerland für eine Kurzzeitdozentur (mind. 5 Unterrichtsstunden) an die Hochschule Ravensburg-Weingarten einzuladen. Modalitäten und Formulare auf Anfrage.

Einladung von Dozenten

Wenn es ein gültiges ERASMUS-Abkommen für Dozentenaustausch gibt, können auch Kollegen von Partnerhochschulen zu Lehraufenthalten an die Hochschule Ravensburg-Weingarten eingeladen werden. Gastdozenten beantragen ihre Förderung grundsätzlich bei ihrer Heimathochschule.

Versicherung

Mit der Teilnahme am ERASMUS-Programm ist kein Versicherungs-schutz verbunden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD (Kranken-, Unfall- und Haftpflicht-versicherung) teilzunehmen. Für telefonische Auskünfte hierzu steht der DAAD unter 0228 882-994 zur Verfügung.

International Week 2012 an Rovaniemi University of Applied Sciences, Finnland

Datum: 19. - 23. November 2012

Zielgruppe: Dozenten und MitarbeiterInnen

Themenbereiche für Gastvorlesungen: Business, Health Care, Physiotherapy, Intercultural Communication, IT in Engineering, Sports and Leisure u.a.

Einladung und Programm

Anmeldeformular

Bewerbungsschluss: Mai 2012

Kontakt: international@ramk.fi








Verantwortlich: Christine Lauer