
| International Office Akademisches Auslandsamt |

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer ERASMUS Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemein-samen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden. Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Antragsteller müssen an der Hochschule Ravensburg-Weingarten angestellt und in der Lehre tätig sein. Auf Wunsch unterstützt das International Office Interessenten bei der Kontaktaufnahme mit Partnerhochschulen zur Vorbereitung eines solchen Lehraufenthaltes. Die weiteren Schritte (Reise, Unterbringung, Abstimmung des Unterrichtsprogramms) sind vom Bewerber selbstständig zu organisieren.
Um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem International Office wird gebeten, um abzuklären, ob ausreichend Fördermittel für eine geplante Maßnahme zur Verfügung stehen und ob der geplante Auslandsaufenthalt den Förderkriterien entspricht.
Je nach tatsächlicher Dauer der geförderten Mobilitäten können im akademischen Jahr 2011/12 voraussichtlich 4 - 6 Aufenthalte zu Unterrichtszwecken an ERASMUS-Partnerhochschulen im Rahmen von ERASMUS STA gefördert werden. Diese müssen zwischen dem 1. Juni 2011 und dem 30. September 2012 beginnen und enden.
Die maximale Zuschusshöhe bemisst sich nach der Anzahl der Tage, an denen unterrichtet wird plus An- und Abreise. Für einen Aufenthalt von 5 Unterrichtstagen sowie 2 zusätzliche Reisetagen können max. € 1.000 bewilligt werden. Aufenthalte bis zu 6 Wochen sind theoretisch förderbar, aufgrund des knappen Budgets sind die Zuschüsse jedoch auf max. € 1.000 begrenzt. Tage, an denen nicht unterrichtet wird, können bei der Berechnung der Zuschusshöhe nicht berücksichtigt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Landesreisekostengesetz.
Im Zusammenhang einer ERASMUS Dozentenmobilität kommen eine Reihe spezifischer Formulare zum Einsatz, die rechts oben auf dieser Website hinterlegt sind.
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Wer eine Dozentenmobilität plant, reicht nach Absprache terminlicher und anderer Einzelheiten mit der Gasthochschule den Antrag auf Dozentenmobilität im International Office ein. Wenn dieser förderfähig ist, stellt die ERASMUS-Hochschulkoordinatorin ein Bewilligungsschreiben aus.
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Vor Antritt der Dozentenmobilität müssen die folgenden Dokumente im International Office eingereicht werden:
Antrag
Annahmeerklärung
Teaching Assignment
Letter of Confirmation
Erfahrungsbericht
Im Rahmen von STA besteht außerdem die Möglichkeit, Mitarbeiter von Unternehmen aus einem ERASMUS-Teilnehmerland für eine Kurzzeitdozentur (mind. 5 Unterrichtsstunden) an die Hochschule Ravensburg-Weingarten einzuladen. Modalitäten und Formulare auf Anfrage.
Wenn es ein gültiges ERASMUS-Abkommen für Dozentenaustausch gibt, können auch Kollegen von Partnerhochschulen zu Lehraufenthalten an die Hochschule Ravensburg-Weingarten eingeladen werden. Gastdozenten beantragen ihre Förderung grundsätzlich bei ihrer Heimathochschule.
Mit der Teilnahme am ERASMUS-Programm ist kein Versicherungs-schutz verbunden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD (Kranken-, Unfall- und Haftpflicht-versicherung) teilzunehmen. Für telefonische Auskünfte hierzu steht der DAAD unter 0228 882-994 zur Verfügung.
Datum: 19. - 23. November 2012
Zielgruppe: Dozenten und MitarbeiterInnen
Themenbereiche für Gastvorlesungen: Business, Health Care, Physiotherapy, Intercultural Communication, IT in Engineering, Sports and Leisure u.a.
Einladung und Programm
Anmeldeformular
Bewerbungsschluss: Mai 2012
Kontakt: international@ramk.fi