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Die Hochschule Ravensburg-Weingarten nimmt seit vielen Jahren erfolgreich am ERASMUS-Programm teil und kooperiert mit über 40 ERASMUS-Partnerhochschulen in 20 Ländern. Wir haben eine bis 2013 gültige Extended ERASMUS University Charter und führen folgende Mobilitätsmaßnahmen durch:
Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt (Stand: 2011).
ERASMUS ist ein Teilprogramm des EU-Bildungsprogramms Lebenslanges Lernen - Lifelong Learning Programme (LLP, Laufzeit: 2007 - 2013) - und deckt den Bereich Hochschulbildung ab. Weitere Informationen finden Sie hier:
Informationen des DAAD zu ERASMUS
Informationen der Exekutivagentur EACEA in Brüssel zu ERASMUS
Informationen der EU-Kommission zu ERASMUS
Study in Europe
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland , Estland , Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Folgende weiteren Länder:
Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei
ERASMUS Fächercodes: Gesamtliste
ERASMUS Fächercodes: Liste für unsere Hochschule
Voraussetzung für den Austausch von Studierenden, Dozenten oder Hochschulpersonal im Rahmen von ERASMUS ist das Vorliegen eines ERASMUS Bilateral Agreement zwischen den beteiligten Hochschulen. Dazu müssen beide Hochschulen im Besitz einer ERASMUS Universitätscharta (EUC) sein. Die EUC muss bei der EU-Kommission beantragt werden und wird von dieser verliehen.
Liste aller europäischen Hochschulen mit EUC
EUC der Hochschule Ravensburg-Weingarten
Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien. Hierzu ist das folgende Antragsformular auszufüllen und im International Office einzureichen:
Antrag_Behinderte_Studierende
Antrag_Behinderte_Lehrende
Antrag_Behinderte_Personal
Studierende mit Kind, die einen ERASMUS-Aufenthalt durchführen, können ebenfalls Sondermittel erhalten. Hierzu ist das folgende Antragsformular auszufüllen und im International Office einzureichen:
Antrag_Studierende_mit Kind