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International Office
Akademisches Auslandsamt

Praxissemester

Im Rahmen folgender Programme können Sie sich um eine Unterstützung zur Finanzierung Ihres Praxissemesters im Ausland bewerben:

ERASMUS-Placement

Stipendien im Rahmen der LLP-Programmschiene ERASMUS-Placement werden vergeben über die Koordinierungsstelle (KOOR) für die Praktischen Studiensemester der Fachhochschulen in Baden-Württemberg an der Hochschule Karlsruhe. Förderbar sind Praktika von drei bis zwölf Monaten in Ländern der EU und des EWR, in allen assoziierten mittel- und osteuropäischen Staaten sowie Malta und Zypern.

Bewerbungsvoraussetzungen, -unterlagen und weitere Informationen finden Sie hier. Die Bewerbung erfolgt online.

PROMOS-Reisekostenzuschüsse für Praktika (6 Wochen bis 6 Monate) außerhalb Europas

Das PROMOS-Programm ist ein neues Stipendienprogramm des DAAD zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden. Bitte beachten Sie, dass der DAAD mit dem Start von PROMOS eine Reihe bisheriger Förderprogramme eingestellt hat. Die Stipendienmittel sind begrenzt und nicht alle qualifizierten Bewerber können eine Förderung erhalten.

Gefördert werden können Studierende aller Studiengänge, die ein Praktikum im außereuropäischen Ausland absolvieren. Hierfür werden Reisekostenzuschüsse in Höhe fester Pauschalen, die nach Zielland und Aufenthaltsdauer gestaffelt sind, vergeben. Eine gleichzeitige Förderung durch andere öffentliche Mittel (Stiftungen, Stipendienprogramme etc.) ist nicht möglich.

Bewerbungsschluss für das Sommersemester: 31. Januar
Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 31. Juli

Bewerbungsort: International Office, Dorothee Baur (E001)

Die Bewerbungsunterlagen umfassen:
- Antragsformular
- selbstformulierter Antrag auf einen PROMOS-Reisekostenzuschuss
- Notenspiegel mit allen bisher besuchten Veranstaltungen, unterschrieben und mit Durchschnittsnote versehen von Herrn Schuhmacher (H032)
- Lebenslauf
- Praktikumsvertrag

GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH

Die GIZ bündelt seit Januar 2011 die Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen des Deutschen Entwicklungsdienstes (DED) gGmbH, der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und der Inwent - Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH.

Unter dem Motto Praxiserfahrung weltweit für FH Studierende und FH Bachelorabsolventen fördert die GIZ internationale Mobilität während des Studiums (Programm "Praxissemester im Ausland")  sowie im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Masterstudium bzw. Berufseinstieg (Programm "Praxisqualifizierung weltweit").

Im Rahmen des Programms "Praxissemester im Ausland" werden Teilstipendien und Reisekostenstipendien vergeben. Besonders förderungswürdig sind Praxissemester in Asien, Osteuropa/GUS und Lateinamerika.

Die Praktikumssuche erfolgt in Eigeninitiative und gegebenenfalls mit Hilfestellung durch die GIZ.

Teilstipendium für ein Praxissemester im Ausland (FH Studierende)
Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss noch keine Praktikumsstelle vorliegen.

Bewerbungstermine15.01. für das folgende Wintersemester
15.07. für das folgende Sommersemester
BewerbungsortDorothee Baur, International Office (E001)

Reisekostenstipendium für ein Praxissemester im Ausland (FH Studierende)

Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss eine Praktikumsstelle vorliegen.

Bewerbungstermine31.05. für das folgende Wintersemester
30.11. für das folgende Sommersemester
Bewerbungsortdirekt bei der GIZ

Teilstipendium „Praxisqualifizierung weltweit“ (FH Bachelorabsolventen)

Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss noch keine Praktikumsstelle vorliegen.

Bewerbungstermine15.05. für das folgende Wintersemester
15.11. für das folgende Sommersemester
BewerbungsortDorothee Baur, International Office (E001)

BAFöG

Das Praxissemester muss integraler Teil des Studiums sein und von der Hochschule anerkannt werden.

Praxissemester außerhalb Europas werden nur gefördert, wenn sie für das Studium besonders förderlich sind, d.h. wenn sie in der Regel nicht innerhalb Europas durchgeführt werden können.
Weitere Infos unter www.bafoeg.bmbf.de und www.das-neue-bafoeg.de

Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 BAföG vor.

Der Antrag muss mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes gestellt werden.

Studienbeihilfe des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Förderung des Auslandsstudienaufenthalts

Bewerbungsvoraussetzungenkeine anderweitige Finanzierung des Auslandsaufenthaltes
Bewerbungsunterlagenformloser Antrag
Praktikantenvertrag
BewerbungsterminAbgabe des Antrags vor Antritt des Auslandsaufenthalts
BewerbungsortDorothee Baur, International Office (E001)








Verantwortlich: Christine Lauer