
| International Office Akademisches Auslandsamt |

Bitte beachten Sie bei einer Bewerbung, dass für stipendiengebende Organisationen immer eine fundierte fachliche Begründung des Vorhabens, soziales oder politisches Engagement, Kenntnisse über das Zielland und die sprachlichen Kompetenzen wichtige Auswahlkriterien sind.
Auslands-BAföG
Nähere Informationen erhalten Sie auf diesen Seiten des DAAD und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Der Antrag ist mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes zu stellen.
Auch wer kein Inlands-BAFöG erhält, kann es versuchen: die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.
Zuständig für die Förderung im Ausland sind bestimmte Ämter, denen jeweils ein bestimmter Länderbereich zugeordnet ist. Die Adressen der zuständigen Ämter finden Sie auf den Seiten des BMBF unter der Rubrik "Antragstellung-Studium im Ausland".
DAAD-Stipendien