
| Gesundheitsförderung Master |

Beachten Sie bitte die jeweiligen Termine:
Zugangsvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Pflegepädagogik oder weiterer Hochschulabschlüsse im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 und einem Credit-Umfang von mindestens 210 ECTS-Punkten.
Bewerber, deren Bachelorstudium weniger als 210 ECTS-Punkte umfassen, müssen bis zum Ende des Masterstudiums noch die fehlenden Credits durch Zusatzveranstaltungen erbringen.
Liegt zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Masterstudiengang das Bachelor-Abschlusszeugnis noch nicht vor, so kann ersatzweise eine Bescheinigung über die bislang erbrachten Studiengangleistungen zum Ende des vorletzten Semesters (mind. 80 % der insgesamt erforderlichen Leistungen) und den bislang erreichten Notendurchschnitt vorgelegt werden.
Weiterführende Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der aktuellen Zulassungssatzung des Masterstudiengangs Gesundheitsförderung.
Der Mastergrad kann nur verliehen werden, wenn einschließlich des vorangegangenen Studiums 300 ECTS-Punkte erreicht worden sind.
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt online.
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