
| Rektorat |

Das Rektorat ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Gremien zugewiesen sind, wie z.B. die Struktur- und Entwicklungsplanung einschließlich der Personalentwicklung, die Planung der baulichen Entwicklung, den Entwurf des Haushaltsvoranschlags sowie dessen Vollzug, die Verteilung der der Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel sowie die Entscheidung über Grundstücks- und Raumverteilung.
Ferner vollzieht das Rektorat die Beschlüsse des Senats und des Hochschulrats. Der Rektor vertritt die Hochschule und ist Vorsitzender des Rektorats, des Senats und seiner Ausschüsse.
Rektor
Prof. Dr.-Ing. Thomas Spägele
Prorektor für Studium und Lehre
Prof. Dr.-Ing. Franz Brümmer
Prorektor für Forschung und internationale Beziehungen
Prof. Dr. sc. techn. Michael Pfeffer
Kanzler
Henning Rudewig
Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Irmgard Teske
Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation
Dr. Tove Simpfendörfer