„Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium und Weiterbildung soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind.“ So heißt es unter anderem im Hochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg.
Der Senat ist beispielsweise zuständig für die
- Bestätigung der Wahl des Rektors und des Kanzlers
- die Wahl der Prorektoren
- Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderungen
- Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungszahlen
- Stellungnahme zu Struktur- und Entwicklungsplänen
- Stellungnahme zur Funktionsbeschreibung von Professorenstellen
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung sowie des Technologietransfers
- Beschlussfassung auf Grund der Vorschläge der Fakultäten über die Studienordnungen und die Ordnungen für Hochschulprüfungen
- Erörterung des Jahresberichts des Rektors
- Erörterung des jährlichen Berichts der Gleichstellungsbeauftragten