
| Zulassungsamt |

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt bei begrenzter Zahl zu 90 % durch ein Auswahlverfahren und zu 10 % nach Wartezeit. Weitere Infos zur Bewerbung und zur Studienplatzvergabe finden Sie im Zulassungsamt.
Hochschuleigenes Verfahren zur Auswahl von StudienbewerberInnen in den Bachelorstudiengängen
Eine Bewerbung erfordert gewisse Formalitäten.
So müssen Sie einen Antrag ausfüllen und Verschiedenes beilegen, zum Beispiel Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einer beglaubigten Kopie und eine Bestätigung Ihrer Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten. Diese werden zum Beispiel beim Studiengang Soziale Arbeit auf die Wartezeit angerechnet.
Weiter ist ein Lebenslauf nötig. Außerdem wird ab dem Wintersemester 2011/12 der Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren gefordert z. B. www.was-studiere-ich.de. Für die Lehramtsstudiengänge „Fahrzeugtechnik PLUS“, „Elektrotechnik/Physik PLUS Lehramt 1“ und „Wirtschaftsinformatik PLUS Lehramt 1“ wird der Nachweis über die Teilnahme an einem Lehramt-Orientierungstest gefordert, diesen finden Sie unter: www.bw-cct.de
Internationale Bewerberinnen und Bewerber benötigen darüber hinaus eine Aufenthaltserlaubnis, eine Genehmigung zum Studium sowie eines Übersetzung des Abschlusszeugnisses und einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse.
Neues hochschuleigenes Verfahren zur Auswahl von StudienbewerberInnen
Auf Grund der gesetzlicher Regelungen erfolgt ab dem Wintersemester 2004/05 die Vergabe von Studienplätzen (bei begrenzter Zahl) zu 90 % durch ein Auswahlverfahren und zu 10 % nach Wartezeit.
An der Hochschule Ravensburg-Weingarten wird das Auswahlverfahren für alle Bachelor-Studiengänge angewendet und auf der Basis der Bewerbungsunterlagen durchgeführt.
Grundsätzlich wird von einer Auswahlkommission eine Vorschlagsliste bzw. Rangliste erarbeitet. Aufgrund dieser Empfehlung entscheidet der Rektor über die Zulassung.
Die Erstellung einer Vorschlagsliste bzw. Rangliste wird nachstehend erläutert:
Aus den Bewerbungsunterlagen wird die Position der Bewerberin/des Bewerbers auf einer Rangliste nach folgender Vorgehensweise ermittelt:
Berechnung einer gewichteten Gesamtnote nach der Formel: [(Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung)+(Noten Deutsch, Mathematik * 2 und fortgeführte moderne Fremdsprache)/4] / 2
Diese Gesamtnote verbessert sich um folgende Werte:
a) bei Vorhandensein einer einschlägigen Berufsausbildung, soweit sie nicht Bestandteil der HZB ist um 0,2 ,
b) für jedes volle Jahr facheinschlägiger Berufstätigkeit um 0,1 , jedoch maximal um 0,2.
Studiengang Soziale Arbeit:
Aus den Bewerbungsunterlagen wird die Position der Bewerberin/des Bewerbers auf einer Rangliste nach folgender Vorgehensweise ermittelt:
Berechnung einer gewichteten Gesamtnote nach der Formel: [(Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung)+(Noten Deutsch, Mathematik und fortgeführte moderne Fremdsprache)/3] / 2
Diese Gesamtnote wird um maximal 0,5 verbessert, wenn eine der folgenden Qualifikationen nachwiesen werden kann: