
| Zulassungsamt |

Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium aus der Elektrotechnik mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5.
Die Gesamtnote kann durch eine einschlägige Forschungsarbeit auf dem Fachgebiet der Elektrotechnik oder durch einschlägige berufliche Erfahrung auf dem Gebiet der Elektrotechnik um jeweils 0,3 verbessert werden.
Basis für die Gesamtnote ist die Note des ersten Hochschulabschlusses. Diese Note kann sich jeweils um bis zu 0,3, insgesamt jedoch höchstens um 0,6, verbessern durch:
Zulassungsvoraussetzung ist ein erfolgreich absolviertes Studium des Maschinenbaus oder verwandter Fächer mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5.
Die Gesamtnote kann durch eine einschlägige Forschungsarbeit in den Fachgebieten des Maschinenbaus oder verwandter Gebiete oder berufliche Erfahrungen in den Fachgebieten des Maschinenbaus oder verwandter Gebiete um jeweils 0,3 verbessert werden.
75 crs aus der Informatik notwendig
Bewerber mit einem Bachelor- oder Diplom-Abschluss einer anderen Fachrichtung können zum Studium zugelassen werden, wenn sie in ihrem bisherigen Studium Kernfächer der Informatik im Umfang von 75 crs gehört haben. Davon müssen nachgewiesen werden:
Zugangsvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Pflegepädagogik oder weiterer Hochschulabschlüsse im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 und einem Credit-Umfang von mindestens 210 ECTS-Punkten.
Bewerber, deren Bachelorstudium weniger als 210 ECTS-Punkte umfassen, müssen bis zum Ende des Masterstudiums noch die fehlenden Credits durch Zusatzveranstaltungen erbringen.
Liegt zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Masterstudiengang das Bachelor-Abschlusszeugnis noch nicht vor, so kann ersatzweise eine Bescheinigung über die bislang erbrachten Studiengangleistungen zum Ende des vorletzten Semesters (mind. 80 % der insgesamt erforderlichen Leistungen) und den bislang erreichten Notendurchschnitt vorgelegt werden.
Weiterführende Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der aktuellen Zulassungssatzung des Masterstudiengangs Gesundheitsförderung.