International Office Akademisches Auslandsamt |
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland arbeiten wollen, sind deutlich verbessert worden. Dies gilt insbesondere für Absolventen deutscher Hochschulen.
Trotz bürokratischer Hürden, die immer noch zu nehmen sind: geben Sie nicht zu schnell auf. Auch in Behörden und Unternehmen wächst eine Willkommenskultur für ausländische MitarbeiterInnen und MitbürgerInnen. Der Career-Service an der Hochschule und das Welcome Center in Ravensburg stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Bitte nutzen Sie die hier zusammengestellten Downloads und Links, um sich umfassend zu informieren.
Ein Ausländer, der in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, benötigt grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit gestattet.
Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Lichtenstein, Norwegen) und der Schweiz: sie genießen als Arbeitnehmer Freizügigkeit und haben den gleichen Arbeitsmarktzugang wie Deutsche.
Für Angehörige anderer Länder gelten seit 1. August 2012 Regelungen, die den Arbeitsmarktzugang deutlich erleichtern. Dies gilt insbesondere für Ausländer mit einem deutschen Hochschulabschluss:
Tipps für Absolventen
Karriere
Infos der Bundesregierung
Arbeiten in Deutschland
Kampagne Make-it-in-Germany
Fachkräfteoffensive
Migration und Integration
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
in Deutschland
Jobsuche
Karriere im Süden
Jobs in Baden-Württemberg
Stellenportal der Hochschule Ravensburg-Weingarten (Intranet)
Bewerbungsberatung
Career-Service der Hochschule Ravensburg-Weingarten
Welcome Center der Region Bodensee-Oberschwaben
Jugendmigrationsdienst Ravensburg
Muster Lebenslauf
Europass
BAMF-Tagung zu "Beschäftigung ausländischer Hochschulabsolventen" (Mai 2014):
Dokumentation
Hochschulen und Wirtschaft fordern mehr Zuwanderung über das Wissenschaftssystem:
Pressemitteilung von HRK, BDI u.a. (Juli 2014)